Hausordnung und Beiträge
Anbei finden Sie die Hausordnung unseres Hauses für Kinder St. Agnes, sowie in der Anlage 1 im selben Dokument alle Beiträge und Informationen zu Geschwisterermäßigung und der Reduzierung des Hortbeitrages.
Verpflegungsbeitrag
Monatlich ist zusätzlich zu den Besuchsgebühren (siehe Anlage 1 Hausordnung) der Verpflegungsbeitrag in Höhe von 75 € zu entrichten. Der Betrag fällt 11x jährlich an.